H-J. W..... Ausschuss für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung z.H. Frau Steinke, Ausschußvorsitzende Fröbelstr 17 10405 Berlin Beschwerde Fall W Berlin, den 23.04.2017 Sehr geehrte Frau Steinke, in der Vergangenheit mußte ich unhaltbare Arbeitsweisen beim Jugendamt Pankow und im Bezirksamt Pankow erleben. Von den Beamten im Jugendamt Weißensee werden gerichtliche Festlegungen sofort unterlaufen und mißachtet. Beschwerden und Schreiben an die Jugendamtsleiterin Frau Krause ergeben keine Beantwortung durch Frau Krause. Auch ein Bürgergespräch bei der Stadträtin Frau Tietje und eine Einwohneranfrage beim BVV Pankow führte zu keiner sachlichen Bearbeitung. Auch der Bürgermeister deckelt jetzt das ungesetzliche Verhalten in seiner Behörde. Damit ist eine unvoreingenommene Behandlung des Falles W........ im Bezirkamt Pankow nicht mehr gegeben. Die Antwort von Frau Tietje vom 9.2.17 ist aus meiner Sicht eine einzige Zumutung und der Bürgermeister hätte sich nicht in seiner Begründung auf gerade diese inhaltslose Darstellung zurückziehen dürfen. Denn damit wird auf die konkrete Begründungen zu den Problemen in den Beschwerden wird nicht eingegangen. So wird nur inhaltslos und unbegründet vom Bezirksbürgermeisters Herr Benn mit Schreiben vom 9.3.2017 geantwortet : hierzu kann ich ihnen versichern, das das Rechtsamt alle Vorgänge betreffend Wilhelmine in seine Prüfung einbezogen hat. (gerade dies bezweifel ich, da keinerlei Eingang auf konkrete Kritiken gegeben ist) - eine schuldhafte Amtspflichtverletzung von Mitarbeitern des JA nicht ersichtlich ist. (konkrete Argumente werden nicht beantwortet, Mängel prinzipiell bestritten) Die unsachliche Bearbeitung führt Herr Benn mit Schreiben vom 6.4.2017 perfektioniert weiter : - die Vorgänge im Beschwerdemanmagement umfassen drei Leitzordner und in der Region Weißensee drei Akten (die erinnert an Kindergartenspiele ich habe drei Bausteine und du … , leider werden so keine Probleme gelöst) - meine eingehende Prüfung des umfangreichen Aktenmaterials hat keine Anhaltspunkte für eine berechtigte Kritik ergeben - ihre oben stehenden Vorwürfe weise ich hiermit mit Entschiedenheit zurück - ihre vorgetragenen Bitten zu erfüllen, z.B. den Antrag auf Hilfe zu bescheiden, liegt nicht in meinem Ermessen. (wer ist dann zuständig ??) 2 die Bezirksstadträtin hat dazu im Schreiben vom 9.2.17 umfangreich Ausführungen gemacht. (umfangreich mag stimmen, aber leider inhaltslos) ihre Absicht Gespräche bei Herrn Bandlow mit dem Recorder aufzeichnen zu wollen, ist nach meiner fachlichen Haltung undiskutabel. (Herr Benn vergißt dabei, daß Herr Bandlow Gespräche von seiner Sekretärin aufnehmen ließ, aber nicht bereit war, die Protokolle auch mir zu übergeben, und weiterhin hat Herr Bandlow mehrfach gelogen hat und Abläufe falsch darstellt.) zusammenfassend zeichnete sich ab, daß Sie gegen jeden Gesprächspartner eine Beschwerde eingelegt haben. (wenn unsachlich gearbeitet wird, ist auch eine Beschwerde angebracht, sie wurden auch alle umfangreich begrüdndet) In der mir vorliegenden Sache kann ich nicht erkennen, daß Ihre Haltung zum Wohl und im Interesse Ihrer Enkelin bemüht ist (Wenn keine Beschwerden geführt worden wären, wären wohl mit dem Vater bis heute noch nicht gesprochen worden und ein Heilfeplan wäre nicht erarbeitet worden usw. usw.. ) übereinstimmend mit Frau Tietje teile ich mit, daß ich keine zukünftigen Eingaben beantworten werde, wenn sie keine neuen Sachverhalte enthalten. Herr Benn läßt jede sachliche Problembehandlung vermissen. Die unsachliche Beantwortung der Frau Tietje mit Schreiben vom 9.2.17 ist aus den nachfolgenden Kernsätzen ersichtlich : eine beanstandungswürdige Arbeitsweise besteht weder bei Frau Büttner noch bei Frau Schemmel (es wird auf kein konkreten Punkt der Beschwerdebegründung eingegangen) Wenn Eltern sich nach Abschluß eines gerichtl. Verfahren zu einer Beratung sich bereit erklären, verbindet sich die Erwartung daß beide Seiten bereit sind, Lösungen auszuhandeln, Zum Zwecke außergerichtlicher Einigung müssen offenen Verfahren beendet sein oder für die Zeitdauer der Beratung ruhen. (Damit verwehrt sich das JA der Aufgabe, im gerichtlichen Verfahren auf gütliche Einigungen hinzuwirken, was auch mit Beratungen realisiert wird. Auch ist das gerichtl. Verfahren zu Zeit schon 9 Monate ruhend) daß Kindertagesstätten eigenständig sind (die Mißverständnisse in der Kita wurden vom JA erzeugt indem ein unerlaubter Umgang zw. Mutter und Tochter in der Kita veranlaßt wurde) Veranlassung, nach der Entscheidung der Regionalleiters vom Juni 16 , nochmals Änderungen vorzunehmen sehe ich nicht. (die Ablehnung von Herrn Bandlow wird nicht bearbeitet auf konkrete Ablehnungesgründe wird nicht eingegangen) bestehen muß ich auf die Einhaltung des sachlichen und höflichen Umgangs. (ich bin sachlich und höflich, im Gegensatz, kann Frau Krause auf dem Flur nicht grüßen) ich weise Sie daruf hin, daß ich meine Mitarbeiterinnen aufgefordert habe, wiederholenden Schriftverkehr nicht mehr zu beantworten. (so sieht sachliche Bearbeitung beim JA aus ?) Mit Schreiben vom 28.2.2017 verschärft Frau Tietje ihre ablehnende unsachliche Bearbeitung - ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Jugendamtsdirektorin weise ich hiermit nachdrücklich zurück - der umfangreiche Schriftverkehr veranlaßt mich, Ihre Eignung respektiver Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen (sollen hier kritische Bürger abgestempelt werden) - Meine Mitarbeiterin ist angewiesen worden, bis zur Vorlage des Gutchtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen mehr zu bearbeiten. (was soll denn begutachtet werden und warum) 3 Auf die konkreten Begründungen in den Beschwerden wird weder von Frau Krause noch von Frau Tietje eingegangen, Für den Schreiber ergibt sich der Eindruck, daß hier nur versucht wird die Sachkritiken durch formale Beschreibungen zu deckeln. Diese unsachliche und parteiliche Bearbeitung des Falles W. soll an dieser Stelle noch einmal stichpunktartig mit Angabe der kritisierten Punkte aufgelistet : Festlegungen im Protokoll vom 19.4.16 zum Umgang werden von Frau Howe sofort negiert und unterlaufen (mit Schreiben vom 24.4.16 an die Kita) die gerichtl. Festlegung zur Untersuchung von W....... im Protokoll wird vom JA sofort unterlaufen, es wird vom EFB kein Termin vergeben, weil Frau Howe eine Untersuchung nicht für notwendig hält. Dann wird noch die Schuld zwischen JA und EFB hin und her geschoben. ihre Vorstellungen zu Aktivitäten sind nicht erfüllbar und würden geltendes Recht brechen und fachliche Standards brechen (es ist schon bemerkenswert, daß die Durchsetzung der gerichtlichen Festlegungen geltendes Recht brechen) das Jugendamt hätte in erster Linie das Wohl des Kindes im Fokus (was ich alleine wegen der Tatsache, daß mit dem Vater kein Gespräch stattfand, stark bezweifle) nach Prüfung teile ich diese Auffassung nicht (formale Phrase) das Jugendamt bietet Sorgeberechtigten Hilfe an (dies ist ja aus Sicht des Vaters gerade nicht passiert, der Vater hat mehrere Anliegen vorgebracht) die Mitwirkung der Eltern im Hilfeplan ist nicht auf den Bevollmächtigten übertragbar (dies widerspricht dem § 13 des SGB X) nach Studium der Akten … komme ich zu dem Schluß, daß das Wohl und die Unversehrtheit von W........... im Mittelpunkt aller Bemühungen meiner Mitarbeiter stand und steht (dies ist eine haltlose Phrase, dann sollte das JA mal erklären, wie sie dies ohne Gespräch mit dem Vater und Mißachtung der gerichtliche Entscheidungen, gewährleisten wollen) die Notwendigkeit einer von Ihnen geforderte Untersuchung von W........ teilen wir nicht. im Prozeß der kontrollierten Umgangskontakte zwischen Mutter und Kind haben sich die Fachkräfte überzeugt, daß es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt. (dies ist nicht Wunsch des Vaters, sondern eine gerichtliche Festlegung, auch ist die Befähigung der Fachkräfte zu psychiatrische Einschätzungen bemerkenswert und vollkommen unangebracht) Auch die Festlegung zur Untersuchung der Mutter aus dem Protokoll vom 19.4.17 wird nicht ordentlich realisiert. Akteneinsichtantrag wird nicht bearbeitet und entschieden die Ablehnung zu Herrn Bandlow wird nicht bearbeitet Frau Krause hat es nicht nötig, auf Schreiben zu antworten Lügen von Herr Bandlow werden nicht behandelt ein unprofessionelles Schreiben (sh. Anlage) der Frau Bieniak vom 11.5.16 wird vom JA als Gutachten beim Gericht eingebracht die Kita wird vom JA veranlaßt, unerlaubten Umgang in der Kita zuzulassen Sachfragen werden von Herrn Bandlow zum größten Teil nicht beantwortet das JA führt mit dem Vater kein Gespräch zur Sache, nur zu Beschwerden kommen Gespräche zustande das JA reagiert auf Bitten des Vaters zur Beratung der allgemeinen Probleme bei alleinerziehend nicht, z.B. Finanzen das JA nimmt Hinweise zu Erscheinungen bei W........... nicht zur Kenntnis 4 das JA macht im Hilfeplan falsche Angaben und behauptet die Teilnahme des Vaters an einer Hilfekonferenz am 4.1.17, obwohl dies nicht stattfand - lt. Herrn Bandlow ist ein Gewaltopfer als genauso negativ auf das Kind wirkend zu sehen wie ein Täter das JA negiert die Bevollmächtigung nach § 13 SGB X Untersuchung von W......... werden behindert das angebliche Gutachten vom 11.5.16 ist nicht mehr beim JA vorhanden der Beschwerdeführer soll lt. Frau Tietje begutachtet werden das Jugendamt fordert beim Termin am 21.7.16 ohne, daß Voraussetzungen gegeben waren, ein ausgeglichenes Wechselmodell es werden die Beratungen beim EFB im Sept. 16 eingestellt und keine Beratungen der Eltern alleine noch zusammen mehr realisiert die eigenen Zielstellungen des Jugendamtes werden verleugnet das Jugendamt übernimmt keine Verantwortung für seine Handlungen und verweist immer auf Andere (EFB, Kita, Gericht, psychiatrischer Dienst u.a.) Die genannten Fehler sind umfangreich im Detail in den Beschwerden begründet. Aber auf all diese Punkte wird mit kein Wort in den Antworten eingegangen. Es scheint hier nur darum zu gehen, keine Fehler zuzugeben, um Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Ein Wirken des JA und des Bezirksamtes zum Wohle des Kindes W......... kann ich in den Handlungen des Jugendamtes Pankow und der Vorgesetzten nicht erkennen. Die mit dem Fall Beschäftigten wirken aus meiner Sicht unsachlich, gerichtliche Entscheidungen mißachtend und gesetzliche Vorgaben nicht beachtend. Beängstigend ist für mich der Eindruck, daß die Stadträtin und der Bürgermeister Einfluß auf Verzögerung und Verhinderung von beantragten Einwohneranfragen beim BVV nehmen, denn die Anträge vom 25.1.17 und 5.4.17 sind noch nicht bearbeitet. Ich bitte Sie, zu prüfen, inwieweit Sie sich für eine konkrete Klärung der Probleme einsetzen können. mfg.